Erweitertes Führungszeugnis
Einsicht und Antrag im Landkreis Cham
Wenn du
- eine Kinder- oder Jugendgruppe leitest
- einen Kinder- oder Jugendchor bzw. Band leitest
- dich als Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden usw.) engagierst
dann benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis, das du seit dem 01. Mai 2014 auch bei uns an der Jugendstelle Cham vorlegen kannst.
Rechtliche Grundlage dafür ist der § 72a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII). Demnach müssen Pfarreien bzw. Verbände eine „Schutzvereinbarung“ nach § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die in der Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, erweiterte Führungszeugnisse einzuholen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können.
Dein erweitertes Führungszeugnis legst du direkt bei uns vor, um deine personenbezogenen Daten zu schützen. Du gibst lediglich eine von uns ausgestellte Bestätigung bei deiner Pfarrei ab.
Wichtig!
- Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Vorlage bei uns nicht älter als 3 Monate sein.
- Du kannst es bei deiner zuständigen Gemeinde (Einwohnermeldeamt) kostenlos beantragen.
Den Ablauf für die Beantragung kannst du dir als pdf herunterladen.